Alternativen zur Abtreibung
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Nach dem ersten Schock durch den überraschend positiven Schwangerschaftstest erscheint der Schwangerschaftsabbruch häufig als einzige „Lösung des Problems“. Da mit einer Abtreibung jedoch zahlreiche neue Probleme entstehen können, lohnt ein Blick auf die Alternativen zur Abtreibung:
Wenn ungeplant schwangere Frauen keine Möglichkeit sehen, das Kind selbst großzuziehen, eine Abtreibung (z. B. aus Gewissensgründen) aber auch nicht in Frage kommt, kann die Freigabe des Kindes zur Adoption eine Option darstellen.
Natürlich ist der Adoptionsweg kein leichter. Viele Frauen lassen den Gedanken, ihr Kind zur Adoption freizugeben, gar nicht erst an sich heran. Zu schmerzhaft der Gedanke, das Kind nach einer womöglich beschwerlichen Schwangerschaft und Geburt gehen zu lassen. Eine Abtreibung zu überstehen, ist in vielen Fällen aber auch nicht einfacher. Viele Frauen leiden ihr Leben lang unter ihrer Entscheidung.
Die Option Adoption hat hingegen den Vorteil, dass sie der Frau zunächst Zeit verschafft. Sie muss nicht sofort eine Entscheidung darüber treffen, ob das Baby bleiben darf oder gehen muss. Sie kann bis zum Schluss abwarten und in Ruhe abwägen. Viele Frauen sind grundsätzlich gegen Abtreibungen. Doch selbst ungeplant schwanger, sehen sie häufig aus guten Gründen keinen anderen Weg als einen Schwangerschaftsabbruch. Eine Adoption schützt die betroffene Frau davor, gegen ihr Gewissen handeln zu müssen. Das Kind darf leben und in einem liebevollen Umfeld aufwachsen.
Es gibt verschiedene Formen der Adoption (z. B. offene, halboffene, Inkognito-Adoption). Hier findest du nähere Informationen.
Ähnlich geartet wie die Adoption ist die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt in eine Pflegefamilie zu geben. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, das Kind zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu sich zu nehmen. Diese Option eignet sich vor allem für Frauen / Familien, die sich in einer akuten Krise oder Notsituation befinden. Die (vorübergehende) Unterbringung in einer Pflegefamilie gibt den leiblichen Eltern die Chance, ihre persönliche Situation zu klären, damit ihr Kind (wieder) bei ihnen leben kann. In der Regel behält die leibliche Mutter / behalten die leiblichen Eltern das Sorgerecht. Detailliertere Infos findest du z. B. hier.
Wenn eine Abgabe des Kindes in Betracht kommt, die Mutter aber keinesfalls persönlich in Erscheinung treten möchte, kann das Baby anonym in einer Babyklappe abgegeben werden. Für die Gesundheit des Kindes wird hierbei umgehend gesorgt. Hier findest Du nähere Informationen.
Bei dieser Variante hat die Mutter bereits die Möglichkeit, anonym zu entbinden und ihr Kind dann in eine Adoptionsfamilie abzugeben. Bei der anonymen Geburt gibt die Mutter ihre Identität niemandem preis, und auch das Kind wird nicht erfahren, wer seine Mutter ist.
Im Unterschied zu der anonymen Geburt kann die leibliche Mutter bei der vertraulichen Geburt bei einer entsprechenden Beratungsstelle ihre Daten hinterlegen. Diese werden – wie der Name sagt – vertraulich behandelt. Nur das Kind hat ab dem Alter von 16 Jahren die Möglichkeit, die Identität der Mutter zu erfahren. Bei der Geburt selbst bleibt die Mutter anonym. Der Vorteil für das Kind liegt in der Tatsache begründet, dass es bei der vertraulichen Geburt (im Unterschied zur anonymen Geburt) nicht von seinen Wurzeln abgeschnitten wird, was für seine Entwicklung häufig hilfreich ist. Zum Weiterlesen: Wikipedia und „Vertrauliche Geburt“
Eine Mutter kann gute Gründe haben, sich für eine dieser Varianten zu entscheiden. Wir empfehlen, sich vorher ausführlich persönlich beraten zu lassen.
Diese Alternative bietet sich für Frauen (in Ausnahmefällen auch Männer) an, die es sich (noch!) nicht zutrauen, allein für das Kind zu sorgen (z. B. weil sie noch sehr jung und / oder unerfahren im Umgang mit Kindern sind oder eine psychische Erkrankung vorliegt). Es gibt in Deutschland zahlreiche gute Mutter-Kind-Einrichtungen, die den Frauen mit pädagogischem Sachverstand unter die Arme greifen und ihnen eine sichere Basis bieten mit dem Ziel, dass die Mutter immer mehr an Selbstständigkeit und Selbstsicherheit gewinnt, um irgendwann mit ihrem Kind eine eigene Wohnung zu beziehen. Die Kosten für die Mutter-Kind-Einrichtung übernimmt das Jugendamt. Hier findest Du nähere Informationen.
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