Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Abtreibung

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Viele Ärzte wünschen die Einwilligung der Eltern (besonders für Jugendliche unter 16 Jahren), da die Abtreibung ein Eingriff ist, der weitreichende Folgen haben kann. Auf jeden Fall werden die Ärzte ein vertrauliches Gespräch mit der Hilfesuchenden führen. Es liegt dann im Ermessen des Arztes, ob die Einwilligung der Eltern für ihn vonnöten ist. Maßgeblich für dessen Entscheidung ist der vermutete Reifegrad der Betroffenen. Wenn du selbst minderjährig bist und nicht weißt, wie du es deinen Eltern sagen sollst, schreib uns gern eine E-Mail.

Die Kosten für eine Abtreibung liegen zwischen 350 Euro und 600 Euro. Sie variieren je nachdem, ob es sich um einen operativen oder einen medikamentösen Abbruch (Mifegyne®) handelt. Darüber hinaus sind die Kosten abhängig davon, ob der Abbruch unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung, im Krankenhaus oder ambulant durchgeführt wird. Sie werden in der Regel von der Schwangeren getragen, können unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Klärung erfolgt direkt über die Krankenkasse.

Die Wissenschaft beweist: Das Kind im Uterus lebt, und zwar von Anfang an. Mit Hilfe moderner Medizin kann man beobachten, dass sich im Bauch der Mutter nicht nur ein undefinierbarer Zellklumpen befindet, sondern dass sich das ungeborene Leben rasend schnell entwickelt. Bereits im ersten Trimester bildet das Gehirn des Ungeborenen in jeder Minute (!) 100.000 Nervenzellen im Gehirn. Das Herz des Babys schlägt schon ab dem 16. Tag nach der Empfängnis. Hier findest du mehr Informationen zur Entwicklung deines Kindes.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 218 StGB) und können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Weiterhin rechtswidrig, doch straffrei bleiben kann ein Schwangerschaftsabbruch, wenn  

  • die Schwangere zuvor eine verpflichtende Beratung wahrgenommen hat (sie erhält dann den sog. „Beratungsschein“ von einer staatl. anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle),
  • zwischen der Beratung und dem Abbruch mindestens drei Tage liegen.

Der Schwangerschaftsabbruch darf nur mit Einwilligung der Schwangeren und nur durch einen Arzt vorgenommen werden.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll „ergebnisoffen“ geführt werden, d.h. die Schwangere darf nicht zu einer Entscheidung gedrängt werden. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Kindes. Dementsprechend soll in der Beratung mit der Mutter nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind gesucht werden. Die Schwangere soll ermutigt und gestärkt aus der Beratung gehen.

Nein, niemand darf eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch überreden oder zwingen. Das Strafgesetzbuch stellt eine derartige Nötigung unter Strafe (§ 240).

Ab wann man von einer Spätabtreibung spricht, ist medizinisch oder juristisch nicht einheitlich definiert. So könnte man bereits von einem Spätabbruch ausgehen, wenn der Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche (also nach Ablauf der Frist gemäß Fristenregelung) durchgeführt wird. Häufig wird ein Schwangerschaftsabbruch jedoch erst jenseits der 23. SSW als Spätabtreibung bezeichnet, weil ab diesem Zeitpunkt das Kind bereits lebend zur Welt kommen könnte. Es könnte also die eigene Abtreibung überleben (dies ist auch schon häufiger vorgekommen, vgl. www.tim-lebt.de). Um dies zu verhindern, wird das Kind in diesem Fall schon vor der Geburt durch Injektion einer giftigen Substanz (Kaliumchlorid) ins Herz getötet. Das Herz hört sofort auf zu schlagen, und das Kind muss anschließend tot geboren werden.

Spätabtreibungen sind in Deutschland möglich, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, d.h. wenn eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter besteht. Diese wird in der Praxis recht häufig bescheinigt, bedenkt man, dass 9 von 10 ungeborenen Kindern nicht das Licht der Welt erblicken, wenn bei ihnen das sog. Down Syndrom diagnostiziert wurde.  

In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung und Hilfe für das Leben mit Baby zu bekommen. Bei finanziellen Engpässen zahlt z. B. das Jobcenter Leistungen für Schwangere und Alleinerziehende, und auch ein Zuschuss zur Erstausstattung kann dort beantragt werden. Auch verschiedene Stiftungen (allen voran die Bundesstiftung Mutter und Kind) stellen in Notlagen Mittel zur Verfügung. Eine Familiengründung (oder -erweiterung) löst verschiedene Ansprüche aus: Es kann zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, ggf. ein Kinderzuschlag, Wohngeld etc. beantragt werden.

Bei herausfordernden persönlichen Situationen kann beispielsweise eine Familienhilfe gestellt werden. Auch Ehrenamtliche (z. B. über Wellcome) oder eine Familienhebamme können im ersten Jahr nach der Geburt für die Familie ein Anker sein.

Für detailliertere Informationen schreib uns gern eine Mail, sodass wir gemeinsam schauen können, welche Möglichkeiten für deine individuelle Situation in Frage kommen.

Eine ungeplante Schwangerschaft stellt das Leben oftmals komplett auf den Kopf. Wünsche, Träume, Pläne…alles muss neu überdacht und neu ausgerichtet werden. Viele Frauen bekommen dann buchstäblich „die Krise“. Doch jede Krise ist auch die Chance zu einem Neuanfang. Viele Frauen, die zunächst vor lauter Schock mit dem Gedanken an eine Abtreibung spielten, berichten uns nach der Geburt ihres Kindes, dass sie noch nie glücklicher waren und noch niemanden mehr geliebt haben als dieses Baby. Vielleicht hast du in anderen Lebensbereichen schon einmal die Erfahrung gemacht: Ich wachse mit meinen Aufgaben! Und so ist es meistens auch beim Leben mit einem Kind: Die Mutter wächst in ihre Aufgabe hinein. Und fast jede Mutter möchte ihr Kind (spätestens) nach der Geburt nicht mehr missen.  

Es lässt sich schwer pauschalisieren, wie Frauen mit dem Verlust ihres Kindes umgehen. Abgesehen von etwaigen körperlichen Risiken, die mit einem Schwangerschaftsabbruch einhergehen, können im Anschluss an eine Abtreibung auch psychische Probleme entstehen oder bereits vorhandene verstärkt werden. Obwohl sich im ersten Moment nach dem Abbruch häufig zunächst Erleichterung darüber einstellt, „es“ endlich hinter sich zu haben, machen wir die Erfahrung, dass viele Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch leiden – manche früher, manche erst später. 

Hier findest du detailliertere Informationen zu den möglichen Folgen. Wenn dich interessiert, was andere Frauen in deiner Situation erlebt haben, kannst du dies hier in ihren Geschichten nachlesen.

Quellen