Formale Varianten
Rechtlich gibt es nur die sogenannte Inkognitoadoption.
Vom Gesetzgeber ist eine Öffnung des Inkognito nicht vorgesehen, und daher besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Inkognito-Adoption
Inkognito bedeutet den einseitigen Schutz der Daten der Adoptivfamilie (Name und Anschrift) vor dem Zugriff durch Dritte.
Damit soll sichergestellt werden, dass besonders die Herkunftsfamilie des Kindes nicht in die Erziehung eingreifen und die
Beziehung des Kindes zu den Adoptiveltern stören kann.
Die Vermittlungsakte ist bei der vermittelnden Stelle 60 Jahre aufzuheben. Adoptiveltern und unter 16 Jahre alte Adoptierte
mit der Zustimmung ihrer Adoptiveltern können diese Vermittlungsakte unter fachlicher Begleitung einsehen.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen auch ohne die Zustimmung ihrer Adoptiveltern die Akte lesen,
soweit die Daten und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Auch haben adoptierte Kinder ab dem 16. Lebensjahr das Recht
auf Einsicht in den Geburtseintrag beim Standesamt, aus der sich die Daten der leiblichen Eltern (oder bei unverheirateter
Mutter zumindest dieser leiblichen Mutter) ergeben (§ 61 Personenstandsgesetz).
Aus Sicht der meisten Adoptionsvermittler und der Fachkräfte, die mit Adoptierten arbeiten,
ist der offene Umgang der Adoptiveltern mit der Tatsache der Adoption ihres Kindes gegenüber diesem sehr wichtig für die
Selbstvertrauensentwicklung des Kindes und heute selbstverständlich.
Die Aufklärung des Kindes hat mit der Inkognito-Adoption nichts zu tun.
Adoption
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